LKA Bayern: Einsatz eines Trojaners angemessen?

Veröffentlicht von

Das Bayerische Landeskriminalamt greift zu fragwürdigen Überwachungsmethoden. An sich war der Behörde gerichtlich nur gestattet, die Telekommunikation eines Beschuldigten zu überwachen. Einen auf den Computer des Betroffenen geschleusten Trojaner nutzten die Beamten aber auch dazu, alle 30 Sekunden einen Screenshot des Browserinhalts abzugreifen. Dies hat das Landgericht Landshut nun für unzulässig erklärt.

Zum Artikel:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/31/lka-bayern-setzt-trojaner-ein/

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.