Internetanschlussinhaber und Tauschbörsenteilnehmer sind häufig nicht personenidentisch. Nur allzu oft sind es Familienangehörige oder Mitbewohner, die letztlich illegal am Filesharing teilgenommen haben und für die Tauschbörsen-Abmahnung verantwortlich sind.
Die verantwortlichen Familienmitglieder bzw. Mitbewohner versuchen den Anschlussinhaber aus der Schusslinie zu bekommen, indem diese dem Abmahner mitteilen, dass sie für den in der Abmahnung beschriebenen Vorwurf verantwortlich sind.
http://www.abmahnschutz24.de/news/schuldubernahme-bei-tauschborsen-abmahnung-ausweg-oder-falle.html
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http://www.arminfischer.de/2010/11/29/schuldubernahme-bei-tauschborsen-abmahnung-%e2%80%93-ausweg-oder-falle/
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