Fragen zur nächtlichen Ausgangssperre in Bayern? | vom 06.12.2020 | http://www.afd-pc-service.de/4853/

Fragen zur nächtlichen Ausgangssperre in Bayern?

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Bayern. Söder ruft erneut Katastrophenfall wegen Corona aus

Söder ruft erneut Katastrophenalarm aus … | tagesschau.de | https://youtu.be/tgAM73jL2yE .
– Treffen dürfen sich max. 5 Personen von 2 Haushalten.
– Ausgangsbeschränkung bis 05.01.2021 .
Nur wirklich notwendige Gänge aus dem Haus sollen durchgeführt werden.
Gang zur Arbeit oder Schule , ohnehin nur Teilpräsenzunterricht, oder Spaziergang an der
frischen Luft sollen möglich sein.
– Ausgangssperre ab 21:00 .

vergleiche https://www.afd-pc-service.de/4837/

AFD-PC-SERVICE.de Serviceeinschränkung wegen Ausgangsbeschränkung

AFD-PC-SERVICE.de Serviceeinschränkung wegen Ausgangsbeschränkung
– unsere bislang gesetzten Maßnahmen

AFD-PC-SERVICE.de : Bayern. Söder ruft erneut Katastrophenfall wegen Corona aus. Vor-Ort-Service erbringen wir dann erneut nur, wenn Infrastruktur, sprich Internet, W-LAN, bei Kunden betroffen ist. Defekte Rechner bitte vorher alles telefonisch und oder per e-mail absprechen, so dass nur eine Geräteübergabe erfolgt.
Nutzen Sie unser Ticket-System unter http://www.afd-pc-service.de/ticket/ oder Tel. oder Nachricht +4917621008967 office@arminfischer.de.

Ausgangssperre

Ab 21:00 besteht eine Ausgangssperre bis 05.01.2021 . In diesem Zeitraum werden wir bestenfalls nur Infrastrukturelle Notfälle wie PC-Notdienst bei Firmen durchführen können.

Reduzierung von Kontakten

Wo es geht setzen wir auf Fernwartung mit TeamViewer 7.0 – 11 oder AFD-TeamViewerQS .QuickSupport-Modul näheres http://www.afd-pc-service.de/downloads/teamviewer/ und oder Windows 10 QuickSupport Remotehilfe und oder Google Chrome RemoteDesktop oder Skype oder WhatsApp für Videotelefonie um Ihre Probleme zu lösen.

Fragen zur nächtlichen Ausgangssperre in Bayern?

1. Welche Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter sind von der nächtlichen Ausgangssperre ab 21:00 von Mi. 09.12.2020 bis 05.01.2020 in jedem Fall ausgenommen?

Ich denke dass es klar ist, dass es bei Mitarbeitern in Pflegeheimen, Nachtwachen/ Nachtdiensten, bei Ambulanten Pflegediensten, Mitarbeiter von Krankenhäusern, Polizisten, bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst, Notärzten und Ärzten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst, bei Medizinischem Personal, das nachts arbeitet, Ausnahmen geben muss. Hier ist jedoch die Frage, ob die Bediensteten oder Dienstleister einen Dienstausweis und oder eine Arbeitsbestätigung / Auftragsbestätigung etc. mit sich führen muss.
Welche Nachweise sind erforderlich?

2. Sind Unternehmen und deren Mitarbeiter im Dienst, die für die Infrastruktur, sei es nun Straßen, Bahn etc. oder Internet zuständig sind, von der Ausgangssperre ausgenommen?

Ob nun Unternehmen und deren Mitarbeiter im Dienst, die für die Infrastruktur im Land sorgen, von
der nächtlichen Ausgangssperre ausgeschlossen sind, darüber hat sich die Bayerische Staatsregierung bislang noch nicht darüber ausgelassen.

Die Infrastruktur betrifft in diesem Land wohl alles was mit Straßen zu tun hat, also sowohl die Arbeiter an nächtlichen Baustellen, deren Fertigstellung bis zum nächsten Tag oder an darauffolgenden Tagen unabdingbar notwendig ist, ebenso Reparaturen im Bereich der Bahn,
aber auch Tankstellen mit Verpflegung und Sanitäranlagen an den Autobahnen wie z.B. für durchreisende LKW Fahrer, ebenso LKW-Fahrer , Räum- und Streudienste,

Wir als PC-Service/ PC-Notdienst sind ebenfalls ggf. auch für Infrastruktur wichtig.
In Fällen wo kein Internet geht, oder wenn der Computer nicht mehr geht, müssen wir meist ausrücken zum Kunden.

3. Welche Kunden dürfen Unternehmen für die Infrastruktur
in den Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre bedienen?

Welche Kunden dürfen dann Unternehmen, die für Infrastruktur tätig sind, nachts bedienen? 
Dürfen wir PC-Service / PC-Notdienst bei einem privaten Kunden durchführen, der meint dass er den Rechner dringend morgen früh wieder braucht

Dürfen wir PC-Service / PC-Notdienst bei einem Selbständigen in der Nacht leisten, der in der Früh einen wichtigen Kundentermin hat oder unabdingbar einen funktionierenden Internetzugang braucht

Wie schaut es bei PC-Service/ PC-Notdienst für Kunden für Mittelständische Unternehmen aus? 
In wie weit dürfen wir da tätig werden?  

Was ist mit anderen, die für Infrastruktur arbeiten? Zum Beispiel Hausmeisterdienste, 
Räum und Streudienste ? Wen dürfen die bedienen? 

 

Was ist, wenn die Arbeit an sich vor der Ausgangssperre erledigt ist, der Mitarbeiter oder Dioenstleistende aber noch am Weg nach Hause ist während der Zeit der Nächtlichen Ausgangssperre?

Sind da ggf. auch schon spezielle Anforderungen andie zu erledigende Tätigkeit gestellt?
Muss bei anderen Tätigkeiten die nicht unter Ausnahmen fallen, gwährleistet sein, dass der Mitarbeiter zu Hause ist?

Es wäre schön, wenn jemand vom Bayerischen Ministerium oder jemand der diesbezüglich Ahnung hat, uns diesbezüglich Antworten geben könnte. Beim letzten Lockdown erhielten wir vom Ministerium leider keine Antwort.

Armin Fischer 
Mobil/Nachricht: Armin Fischer +4917621008967 office@arminfischer.de oder 
http://www.afd-pc-service.de/nachricht/ oder gerne auch kommentieren! 



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oder per e-mail/ SMS/ WhatsApp oder als Service-Ticket Terminvorschläge schicken –
wir geben dann Rückmeldung ob und welcher möglich ist.
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Ein Kommentar

  1. Die Deutsche Bundesregierung hat am So, 13.12.2020 einen harten Lockdown ab dem Mi, 16.12.2020 , bis voraussichtlich mindestens 10.01.2021 beschlossen.
    Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelgeschäfte, Massagesalons etc. sind geschlossen.
    Schulen sind im Homeschooling.

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