Gemäß dem Telekommunikationsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme bei einem Wechsel des Anbieters, §46 TKG. Entscheidend ist dabei, dass sich der Vertragspartner ändert. Sind alter und neuer Vertragspartner identisch, liegt kein Anbieterwechsel vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Heißt also z.B. o2 und Tchibo ist der gleiche Vertragspartner, ebenso e-plus,BASE und AldiTalk.
In diesen Fällen muß sich der Anbieter nicht auf eine Portierung einlassen.
Im Falle von o2 und fonic und t-mobile und congstar ist das anders. Congstar ist ein Tochterunternehmen der Telekom, fonic Tochterunternehmen von o2.
Im Grundsatz kann man prinzipell seine Mobilfunknummer mitnehmen.
Mehr dazu auch bei teltarif.de
http://www.teltarif.de/mobilfunk-rufnummern-portierung-mnp-ablehnung-tkg-problem/news/47723.html
Anders dagegen sieht es mit lokalen Vorwahlen aus. Hier muß man im Bereich wohnhaft sein.
Portierung der Mobilfunknummer und wann diese abgelehnt werden kann