Der heutige Beschluss eines Leistungsschutzrecht bringt drastische Einschränkungen für Nutzer und Verlage.
Nach dem Leistungsschutzrecht steht jeder Link mit einem kurzen Textabschnitt künftig unter Verbots- und Kostenvorbehalt. Rechtsexperten wie Thomas Hoeren sprechen angesichts des Vorhabens von einem „schweren Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit.“
Mehr dazu im n-tv.de Artikel von Mark Bremer, Sprecher Google Berlin:
http://www.n-tv.de/technik/Zurueck-in-die-Online-Steinzeit-article7089041.html